Reifendruckkontrollsystem (RDKS)

Was spricht für ein direktes Reifendruckkontrollsystem (RDKS)?
  • Gesetzliche Vorgaben der EU-Verordnung 661/2009
  • Ein Plus an Sicherheit
Gesetzliche Vorgaben der EU-Verordnung 661/2009

Ab dem 01.11.2014 müssen alle Neufahrzeuge/Erstzulassungen der Klasse M1 (PKW und Wohnmobile) mit einem gemäß der UNECE R64 zugelassenem präzisen System zur Überwachung des Reifendrucks ausgerüstet sein.

Ein Plus an Sicherheit

Viele Fahrzeuge verfügen über modernste Assistenzsysteme. Doch oft wird die einzige Verbindung zur Fahrbahn, nämlich Ihre Reifen, noch nicht überwacht. Ein aktives RDKS überwacht diese elementare Verbindung und bietet somit ein weiteres großes Stück Sicherheit.

  • Frühzeitige Erkennung von Reifendefekten
  • Optimierung des Bremsweges durch passenden Luftdruck
  • Verbessertes Handling durch passenden Luftdruck
Achtung:

RDKS sind Bestandteil der Prüfliste bei der Hauptuntersuchung. Ein nicht funktionierendes RDKS wird als Mangel eingestuft und muss beseitigt werden! Man darf die Systeme also nicht außer Betrieb nehmen.

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